Dieses Dokument besteht aus drei Teilen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kundenbringer — Software zur Pflege des Google-Unternehmensprofils und der Social-Media-Präsenz
Fassung 3.3 · gültig ab 9. September 2026
Anbieter
Gründungs- und Unternehmensnetzwerk Deutschland e.V. (GüND e.V.)
c/o Postflex #10242, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven
Vereinsregister: Amtsgericht Steinfurt, VR 2086
Vertreten durch den Vorstand: Sandro Beck
E-Mail: info@kundenbringer.io
(nachfolgend „Anbieter")
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software „Kundenbringer" zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) durch den Anbieter an den Kunden.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht beabsichtigt. Kommt gleichwohl ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, kann der Anbieter ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
1.3 Der Kunde versichert mit der Bestellung, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen. Er gibt hierzu im Bestellvorgang seine Unternehmensbezeichnung sowie, soweit vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer an. Der Anbieter dokumentiert diese Angabe. Erweist sie sich als unrichtig, ersetzt der Kunde dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden, soweit er die Unrichtigkeit zu vertreten hat.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 Vertragsbestandteil sind neben diesen Bedingungen in dieser Rangfolge:
- eine individuelle Vereinbarung in Textform,
- diese Bedingungen,
- die Leistungsbeschreibung (Anlage 1),
- die bei Vertragsschluss auf der Website des Anbieters veröffentlichte Leistungs- und Preisübersicht,
- der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2).
Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Reihenfolge: Was weiter oben steht, geht vor. In datenschutzrechtlichen Fragen geht Anlage 2 allen übrigen Bestimmungen vor.
1.6 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Vertragsschluss, Registrierung, Testnutzung
2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
2.2 Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Bestellvorgang abschließt. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs erklärt er die Geltung dieser Bedingungen einschließlich der in Ziffer 1.5 genannten Anlagen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter in Textform oder mit der Freischaltung des Zugangs zustande. Der Anbieter ist zur Annahme nicht verpflichtet; erklärt er die Annahme nicht innerhalb von fünf Werktagen oder lehnt er ab, erstattet er bereits eingezogene Beträge unverzüglich und vollständig. Der Anbieter stellt dem Kunden die einbezogenen Dokumente unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform zur Verfügung und archiviert sie in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
2.3 Der Anbieter kann eine unentgeltliche oder vergünstigte Testnutzung sowie einen unentgeltlichen Einstiegstarif anbieten. Umfang, Dauer und Übergang in ein kostenpflichtiges Nutzungsverhältnis ergeben sich aus der Leistungs- und Preisübersicht oder aus einer gesonderten Vereinbarung. Die Testnutzung kann der Anbieter jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden; ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht. Für unentgeltliche Leistungen gilt Ziffer 10.6. Die unentgeltliche Testnutzung und der unentgeltliche Einstiegstarif dienen der Erprobung der Software, der Gewinnung von Kunden und der Verbesserung der Leistungen des Anbieters; sie werden ausschließlich aus unternehmerischen Gründen angeboten. Erprobungsprogramme im Sinne dieser Bedingungen sind zeitlich befristete, gesondert bezeichnete Vorabversionen einzelner Funktionen, an denen der Kunde freiwillig und jederzeit widerruflich teilnimmt.
2.4 Der Kunde gibt die bei der Registrierung angeforderten Daten zutreffend und vollständig an und teilt Änderungen unverzüglich mit. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeverfahren von Google; der Anbieter vergibt keine eigenen Passwörter. Der Kunde sichert das dafür genutzte Konto angemessen ab, insbesondere durch Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung, und schützt seinen Zugang vor dem Zugriff Dritter. Für Handlungen, die über seinen Zugang vorgenommen werden, haftet der Kunde, soweit ihn ein Verschulden trifft.
2.5 Der Kunde kann weiteren Personen seines Betriebs Zugänge einrichten. Er stellt sicher, dass diese Personen die Pflichten aus diesem Vertrag einhalten, und steht für ihre Handlungen wie für eigene ein. Die Zahl der Zugänge kann nach dem gebuchten Tarif begrenzt sein.
3. Leistungsgegenstand
3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung für die Dauer des Vertrags zur Nutzung bereit. Übergabepunkt ist der Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Das bedeutet: Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die Software dort ordnungsgemäß bereitsteht. Für die Übertragung über das Internet und für die Technik des Kunden — Internetanbindung, Endgerät, Browser — ist er nicht verantwortlich.
Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und dem gebuchten Tarif. Darüber hinausgehende Eigenschaften sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in Textform zugesagt sind oder zur gewöhnlichen, vom Kunden vernünftigerweise zu erwartenden Verwendung der Software gehören.
3.2 Freigabe-Prinzip. Die Software erzeugt Vorschläge. Eine Veröffentlichung auf Plattformen Dritter erfolgt ausschließlich aufgrund einer Freigabe des Kunden — im Einzelfall oder durch eine ausdrückliche, jederzeit widerrufliche Vorabfreigabe für eine bezeichnete Klasse gleichartiger Vorgänge. Einzelheiten regelt Anlage 1 Ziffer 4. Die Freigabe ist eine Erklärung des Kunden; der Anbieter führt sie technisch aus.
3.3 Kein Erfolg geschuldet. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht einen bestimmten Erfolg. Insbesondere sind keine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, Kartendiensten oder Antworten KI-gestützter Dienste, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Zahl von Anfragen, Buchungen oder Bewertungen und kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet oder zugesagt. Rangfolgen und Anzeigeentscheidungen treffen ausschließlich die jeweiligen Plattformbetreiber nach eigenen, dem Anbieter nicht zugänglichen Kriterien. Angaben zu möglichen Wirkungen sind unverbindliche Erfahrungswerte, keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.
3.4 Einsatz künstlicher Intelligenz. Vorschlagstexte, Antwortentwürfe und Bewertungshinweise werden mit Hilfe eines KI-Systems erzeugt. Der Kunde wird darauf in der Anwendung hingewiesen. Solche Inhalte können sachlich unrichtig sein; ihre inhaltliche Richtigkeit ist nicht geschuldet. Geschuldet ist die Bereitstellung der Erzeugungsfunktion. Die Prüfung obliegt dem Kunden vor der Freigabe (Ziffer 6).
3.5 Abhängigkeit von Schnittstellen Dritter. Wesentliche Funktionen setzen voraus, dass Google, Meta und weitere Anbieter die erforderlichen Schnittstellen bereitstellen und den Zugang des Anbieters zulassen. Ändern, beschränken oder beenden diese Anbieter ihre Schnittstellen, ihre Nutzungsbedingungen oder den Zugang, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Funktionen anzupassen, zu beschränken oder einzustellen; er informiert den Kunden unverzüglich und erhält den Vertragszweck bestmöglich. Ein Mangel liegt hierin nicht. Entfällt dadurch dauerhaft eine für den Kunden wesentliche Funktion, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; im Voraus gezahlte Vergütung wird zeitanteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, soweit der Anbieter den Wegfall nicht zu vertreten hat. Zum Kündigungsrecht des Anbieters siehe Ziffer 8.4.
3.6 Weiterentwicklung und Änderungsvorbehalt. Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Funktionen zu ergänzen, zu verändern oder durch gleichwertige zu ersetzen, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, aus rechtlichen, sicherheitstechnischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist oder Vorgaben Dritter geschuldet ist, und soweit der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
3.7 Verfügbarkeit. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt von 98 % im Monatsmittel. Nicht als Ausfallzeit zählen:
a) angekündigte Wartungsarbeiten, soweit sie insgesamt zwölf Stunden je Kalendermonat nicht überschreiten und nach Möglichkeit in nachfrageschwache Zeiten gelegt werden; die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorher in Textform oder in der Anwendung,
b) dringende Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen, die keinen Aufschub dulden, soweit sie insgesamt acht Stunden je Kalendermonat nicht überschreiten; darüber hinausgehende Zeiten zählen als Ausfallzeit,
c) Störungen bei Plattformbetreibern, Netzbetreibern und öffentlichen Telekommunikationsdiensten sowie Störungen bei Infrastruktur- und Rechenzentrumsanbietern, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat,
d) Störungen, die auf der vom Kunden eingesetzten Technik, seiner Internetanbindung oder seinen Daten beruhen,
e) Zeiten, in denen die Leistung wegen fehlender Mitwirkung des Kunden nicht erbracht werden kann (Ziffer 5.4),
f) höhere Gewalt (Ziffer 14).
Eine Vertragsstrafe, eine Gutschriftenregelung oder ein pauschalierter Schadensersatz für Unterschreitungen sind nicht vereinbart. Für die unentgeltliche Testnutzung und den unentgeltlichen Einstiegstarif nach Ziffer 2.3 sowie für Erprobungsprogramme wird keine Verfügbarkeit geschuldet.
4. Nutzungsrecht, Sperrung, Nutzungsumfang
4.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit und im Umfang des gebuchten Tarifs das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software bestimmungsgemäß über das Internet für die eigenen Zwecke des in der Bestellung bezeichneten Betriebs zu nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder auf Überlassung einer Programmkopie besteht nicht. Die Rechte des Anbieters zur Sperrung (Ziffern 4.4 und 4.5) und zur Kündigung (Ziffer 8) bleiben unberührt.
4.2 Eine Nutzung zugunsten fremder Betriebe, die Weitergabe an Dritte, die Nutzung als Bestandteil einer eigenen Dienstleistung gegenüber Dritten (Agenturnutzung) sowie die Nutzung über den gebuchten Umfang hinaus bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
4.3 Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus vervielfältigen, verändern, nachbilden oder automatisiert abrufen; er darf keine Sicherheitsmaßnahmen umgehen und keine Belastungs- oder Sicherheitstests ohne vorherige Zustimmung in Textform durchführen. §§ 69d Abs. 2 und 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
4.4 Bei einem Verstoß gegen Ziffer 4.2 oder 4.3 ist der Anbieter nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Zugang zu sperren; der Vergütungsanspruch bleibt für die Dauer der Sperre bestehen.
4.5 Sperrung bei Gefahr im Verzug. Bei einer konkreten Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Software, für Daten anderer Kunden oder für den Zugang des Anbieters zu einer Plattformschnittstelle kann der Anbieter den Zugang des Kunden ohne vorherige Abmahnung sperren, insbesondere bei Anhaltspunkten für einen unbefugten Zugriff auf dessen Konto, bei missbräuchlicher Nutzung oder auf Verlangen eines Plattformbetreibers. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich, begrenzt die Sperre auf das erforderliche Maß und hebt sie unverzüglich nach Wegfall des Grundes auf. Für die Dauer einer vom Kunden zu vertretenden Sperre bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
4.6 Nutzungsumfang. Der im gebuchten Tarif enthaltene Mengenumfang — insbesondere die Zahl der Standorte, der monatlich erzeugten Vorschläge und der Veröffentlichungen — ergibt sich aus der Leistungs- und Preisübersicht. Überschreitet die Nutzung diesen Umfang, teilt der Anbieter dies in Textform mit und bietet den passenden Tarif an. Kommt binnen zwei Wochen keine Einigung zustande, kann der Anbieter die Nutzung auf den gebuchten Umfang begrenzen. Dem Kunden bleibt in allen Fällen einer nach diesen Bedingungen pauschalierten Nachzahlung der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Nutzt der Kunde die Software entgegen Ziffer 4.2 zugunsten fremder Betriebe, schuldet er für jeden betreuten fremden Betrieb die Vergütung, die nach der Preisübersicht für einen eigenen Vertrag angefallen wäre.
5. Mitwirkungspflichten, Rechte an Inhalten des Kunden
5.1 Die nachfolgenden Mitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten des Kunden. Er erbringt sie unentgeltlich und rechtzeitig:
a) ein bestätigtes Google-Unternehmensprofil, für das er Inhaber- oder Verwalterrechte besitzt, sowie die Erteilung des Zugriffs über das Anmeldeverfahren des jeweiligen Anbieters;
b) für die Meta-Funktionen eine Facebook-Seite und gegebenenfalls ein verbundenes Instagram-Konto mit Unternehmensprofil;
c) richtige, vollständige und aktuelle Angaben zu Betrieb, Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktwegen;
d) eine empfangsbereite E-Mail-Adresse für Mitteilungen und Rechnungen des Anbieters, die er aktuell hält und regelmäßig abruft;
e) eine geeignete, aktuelle Systemumgebung (Browser, Internetanbindung, Endgerät).
5.2 Der Kunde sichert zu, zur Verwaltung der verbundenen Profile berechtigt zu sein und die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der verbundenen Plattformen einzuhalten.
5.3 Der Kunde prüft jeden Vorschlag vor der Freigabe auf inhaltliche Richtigkeit, Zulässigkeit und Rechte Dritter. Erteilt er eine Vorabfreigabe nach Ziffer 3.2 für eine Klasse gleichartiger Vorgänge, verzichtet er für die davon erfassten Vorgänge bewusst auf die Einzelprüfung; er trägt die Verantwortung für die auf dieser Grundlage veröffentlichten Inhalte (Ziffer 6.1) und kann die Vorabfreigabe jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
5.4 Kommt der Kunde einer Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, gilt: Fristen des Anbieters verlängern sich angemessen; der Anbieter ist von seiner Leistungspflicht befreit, soweit die Leistung hierdurch unmöglich oder unzumutbar wird; ein hierauf beruhender Ausfall gilt nicht als Nichtverfügbarkeit im Sinne von Ziffer 3.7 und begründet keine Mängelrechte. Der Anbieter kann den nachweislich entstandenen Mehraufwand nach den bei Vertragsschluss veröffentlichten Sätzen abrechnen; sind solche nicht veröffentlicht, schuldet der Kunde die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB).
5.5 Der Kunde bleibt für die Sicherung derjenigen Daten verantwortlich, die er außerhalb der Software vorhält, und für die Nutzbarkeit seiner Profile unabhängig von der Software.
5.6 Rechte an Inhalten des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter an allen Inhalten, die er in die Software einstellt oder aus verbundenen Konten für die Nutzung freigibt — insbesondere Texten, Bildern, Videos, Logos und Angaben zum Betrieb —, ein einfaches, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenztes, unentgeltliches Recht ein, sie zum Zweck der Vertragserfüllung zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und umzugestalten — insbesondere zur Erstellung kanalgerechter Fassungen —, sie an die für die Leistungserbringung eingesetzten Auftragsverarbeiter zu übermitteln und sie aufgrund einer Freigabe des Kunden auf den verbundenen Plattformen öffentlich zugänglich zu machen. Der Kunde sichert zu, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen, einschließlich der Rechte abgebildeter Personen. Das Recht endet mit dem Vertrag, soweit es nicht zur Erfüllung bereits erteilter Freigaben oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten fortbesteht.
5.7 Verbesserungsvorschläge. Rückmeldungen, Anregungen und Fehlerbeschreibungen des Kunden darf der Anbieter unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt zur Verbesserung seiner Leistungen verwenden. Rechte an eigenen Inhalten und Daten des Kunden bleiben davon unberührt.
6. Verantwortung für Inhalte, Freistellung
6.1 Für Inhalte, die aufgrund einer Freigabe des Kunden auf dessen Profilen veröffentlicht werden, ist allein der Kunde verantwortlich. Das gilt auch für Inhalte, die aufgrund einer Vorabfreigabe nach Ziffer 3.2 ohne weitere Einzelprüfung veröffentlicht werden. Ziffer 10.1 bleibt unberührt. Der Anbieter weist den Kunden bei Erteilung der Vorabfreigabe auf diese Wirkung hin und protokolliert Erteilung, Umfang und Zeitpunkt.
6.2 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich behördlicher Verfahren frei, die auf von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, auf unrichtigen Angaben nach Ziffer 5.1 Buchstabe c oder auf einem Verstoß gegen Ziffer 5.2 oder 5.6 Satz 2 beruhen, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.
6.3 Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Er ist berechtigt, die Rechtsverteidigung selbst zu führen; Anerkenntnisse und Vergleiche stimmt er zuvor mit dem Kunden ab, sofern dies ohne Nachteil möglich ist.
6.4 Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte nicht zu veröffentlichen, zurückzuhalten oder — soweit technisch möglich — zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Gesetze, gegen Richtlinien der Plattformen oder gegen Rechte Dritter bestehen oder ein Plattformbetreiber dies verlangt. Eine allgemeine Pflicht zur Überwachung von Inhalten oder zur aktiven Suche nach rechtswidrigen Inhalten besteht nicht.
6.5 Protokolle. Der Anbieter protokolliert Freigaben und Veröffentlichungen und hält die Protokolle für die Dauer des Vertrags sowie drei Jahre darüber hinaus vor. Er stellt sie beiden Parteien auf Anforderung in Textform zur Verfügung.
7. Vergütung, Zahlung, Verzug
7.1 Preise. Höhe der Vergütung, Abrechnungsperiode und Leistungsumfang je Tarif ergeben sich aus der bei Vertragsschluss auf der Website des Anbieters veröffentlichten Leistungs- und Preisübersicht, die insoweit Vertragsbestandteil wird und dem Kunden im Bestellvorgang angezeigt wird.
7.2 Umsatzsteuer.
a) Der Anbieter wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Seine Leistungen sind danach von der Umsatzsteuer befreit; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Der in der Preisübersicht genannte Betrag ist der vom Kunden zu zahlende Gesamtbetrag. Die Rechnung enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 34a UStDV. Ein Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen ist nicht möglich.
b) Entfällt die Kleinunternehmerregelung — durch Überschreiten der Umsatzgrenzen des § 19 UStG, durch Verzicht oder durch den Übergang des Geschäftsbetriebs auf einen regelbesteuerten Rechtsträger (Ziffer 16.3a) —, tritt zu dem in der Preisübersicht genannten Entgelt ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu und wird gesondert ausgewiesen. Das Entgelt bleibt dabei unverändert; der vom Kunden zu zahlende Gesamtbetrag erhöht sich entsprechend. Der Anbieter teilt den Zeitpunkt mindestens vier Wochen vorher in Textform mit; tritt der Wegfall unterjährig kraft Gesetzes ein, teilt er ihn unverzüglich nach Kenntnis mit. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; hierauf wird er in der Mitteilung gesondert und hervorgehoben hingewiesen. Im Voraus gezahlte Vergütung wird für die Zeit nach Vertragsende taggenau erstattet (Ziffer 7.12 Buchstabe a).
c) Ändert sich der anwendbare Umsatzsteuersatz oder tritt an die Stelle der Umsatzsteuer eine andere Steuer oder Abgabe gleicher Art, gilt ab dem Inkrafttreten der Änderung der geänderte Satz. Das Entgelt bleibt unverändert; der Gesamtbetrag ändert sich entsprechend. Ein Ausgleichsanspruch nach § 29 UStG ist damit abschließend geregelt. Wird der Satz gesenkt, gibt der Anbieter die Senkung in gleicher Weise weiter.
d) Eine Änderung nach Buchstabe c ist keine Preisanpassung im Sinne von Ziffer 7.10 und begründet kein Kündigungsrecht nach jener Ziffer; sie beruht nicht auf einer Entscheidung des Anbieters über die Höhe seiner Vergütung, sondern auf der gesetzlichen Änderung des Steuersatzes. Für den Fall des Buchstabens b gilt das Kündigungsrecht aus jenem Buchstaben; die Schranken der Ziffer 7.10 finden auf das Hinzutreten der Umsatzsteuer keine Anwendung, weil das Entgelt unverändert bleibt.
7.3 Fälligkeit und Zahlung.
a) Die Vergütung ist ohne Abzug im Voraus zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode fällig. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Freischaltung des Zugangs, die folgenden jeweils am entsprechenden Tag des Folgemonats beziehungsweise Folgejahres. Die Leistungszeit ist damit nach dem Kalender bestimmt.
b) Die Zahlung erfolgt bargeldlos über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister mittels der dort angebotenen Zahlarten. Der Kunde hält ein gültiges Zahlungsmittel mit ausreichender Deckung vor und aktualisiert es unverzüglich bei Änderungen.
c) SEPA-Lastschrift. Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, wird die Vorabankündigung auf einen Tag vor Belastung verkürzt. Die Ankündigung kann auch durch die Rechnung oder durch eine Sammelankündigung für wiederkehrende Belastungen erfolgen, in der die Fälligkeitstermine bezeichnet sind.
d) Zahlungen erfolgen in Euro. Kosten, die dem Kunden durch sein eigenes Zahlungsmittel entstehen, trägt er selbst.
7.4 Rechnungsstellung.
a) Der Anbieter stellt über die Vergütung eine Rechnung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben aus und stellt sie elektronisch zur Verfügung — durch Übermittlung an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse oder durch Bereitstellung zum Abruf im Kundenkonto oder im Portal des Zahlungsdienstleisters. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Ein Anspruch auf Übermittlung in Papierform besteht nicht.
b) Die Rechnung gilt als zugegangen mit dem Absenden an die zuletzt benannte Adresse oder mit der Bereitstellung zum Abruf, verbunden mit einer Benachrichtigung an diese Adresse.
c) Elektronische Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Soweit der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist, eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen, stellt er diese in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format bereit. Der Kunde benennt dem Anbieter auf dessen Anforderung unverzüglich eine für den Empfang geeignete elektronische Adresse und hält die Empfangsmöglichkeit aufrecht. Kommt er dem nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Rechnung an die zuletzt benannte Adresse zu übermitteln oder zum Abruf bereitzustellen; die Zahlungspflicht bleibt unberührt.
d) Der Kunde ist für die Aufbewahrung der ihm bereitgestellten Rechnungen nach den für ihn geltenden Vorschriften selbst verantwortlich. Der Anbieter hält Rechnungen für die Dauer des Vertrags und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zum Abruf bereit.
7.5 Berichtigung von Rechnungen.
a) Der Anbieter ist berechtigt, eine Rechnung zu berichtigen, wenn sie unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, insbesondere hinsichtlich des Steuerausweises. Er stellt die berichtigte Rechnung in gleicher Weise bereit.
b) Stellt sich nach Rechnungsstellung heraus, dass die Leistung entgegen der ursprünglichen Beurteilung der Umsatzsteuer oder einem anderen Steuersatz unterliegt — insbesondere weil Angaben des Kunden nach Ziffer 1.3 oder Ziffer 7.11 unrichtig oder nicht mehr zutreffend waren —, schuldet der Kunde den Differenzbetrag nachträglich gegen Vorlage einer berichtigten Rechnung.
c) Der Kunde wirkt an der Berichtigung in zumutbarem Umfang mit, soweit dies zur Wahrung steuerlicher Fristen des Anbieters erforderlich ist.
7.6 Einwendungen gegen die Abrechnung. Einwendungen erhebt der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Bereitstellung der Abrechnung in Textform. Nach Ablauf der Frist gilt die Abrechnung hinsichtlich der ausgewiesenen Rechengrößen als anerkannt; gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Rückzahlung rechtsgrundlos gezahlter Beträge bleiben unberührt. Der Anbieter weist bei Bereitstellung der Abrechnung gesondert auf die Frist und ihre Wirkung hin.
7.7 Verzug. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; die Anrechnung nach § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB bleibt unberührt. Rücklastschriften berechtigen den Anbieter, die tatsächlich angefallenen Entgelte weiterzuberechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7.8 Sperrung bei Verzug. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug, ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zu sperren. Für die Dauer der Sperre bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Die Freischaltung erfolgt unverzüglich nach vollständigem Ausgleich. Die Sperre lässt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt; sie begründet keinen Mangel und kein Recht zur Minderung.
7.9 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 320 BGB bleibt unberührt.
7.10 Preisanpassung. Der Anbieter kann die Vergütung für laufende Verträge ausschließlich zum Ausgleich von Änderungen der folgenden Kosten anpassen: Rechenzentrums- und Infrastrukturkosten, Entgelte für Schnittstellen und Dienste Dritter einschließlich der KI-gestützten Texterzeugung, Personalkosten sowie gesetzlich veranlasste Mehrkosten. Eine Erhöhung der Gewinnmarge des Anbieters ist ausgeschlossen; die Anpassung darf die tatsächliche Veränderung der genannten Kosten, gewichtet nach deren Anteil an den Gesamtkosten der Leistungserbringung, nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden legt der Anbieter die Berechnung offen. Kostensenkungen berücksichtigt der Anbieter in gleicher Weise; er prüft sie bei jeder Anpassung und weist das Ergebnis in der Mitteilung aus.
Eine Anpassung ist frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal in zwölf Monaten zulässig. Sie darf je Anpassung 8 % des zuletzt geschuldeten Entgelts nicht übersteigen.
Der Anbieter teilt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und erläutert den Anlass. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden außerordentlich zu diesem Zeitpunkt kündigen; hierauf wird er in der Mitteilung gesondert und hervorgehoben hingewiesen. Kündigt er nicht, gilt die Anpassung als angenommen. Anpassungen, die diese Grenzen überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Kunden in Textform.
7.11 Sitz des Kunden, steuerliche Angaben.
a) Das Angebot richtet sich an Unternehmer mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Verträge mit Kunden zu schließen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte außerhalb Deutschlands haben, und kann den Bestellvorgang entsprechend beschränken.
b) Der Kunde teilt bei Vertragsschluss den Ort seines Sitzes sowie derjenigen Betriebsstätte mit, für die die Leistung bezogen wird, und teilt Änderungen unverzüglich in Textform mit.
c) Kommt ein Vertrag mit einem Kunden mit Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet zustande, teilt der Kunde dem Anbieter eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und gewährleistet deren Fortbestand. Der Anbieter rechnet in diesem Fall ohne Umsatzsteuer unter Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ab. Ist die Nummer nicht gültig, nicht bestätigt oder nicht mitgeteilt, ist der Anbieter berechtigt, die deutsche Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
d) Erweisen sich Angaben des Kunden nach dieser Ziffer als unrichtig, ersetzt er dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden einschließlich nachzuentrichtender Steuern, Zinsen und Säumniszuschläge, soweit er die Unrichtigkeit zu vertreten hat.
7.12 Erstattungen und Entgeltminderungen.
a) Soweit nach diesen Bedingungen eine zeitanteilige Erstattung im Voraus gezahlter Vergütung vorgesehen ist (Ziffern 3.5, 7.2 Buchstabe b, 7.10, 8.4, 14, 15.2, 16.3a), wird sie taggenau berechnet und über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel erstattet. Über den Erstattungsbetrag erteilt der Anbieter eine berichtigte Rechnung oder ein Rechnungskorrekturdokument.
b) Bei einer Kündigung durch den Kunden oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund vor Ablauf einer vorausbezahlten Abrechnungsperiode besteht kein Anspruch auf Erstattung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde von einem ihm in diesen Bedingungen eingeräumten außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht; in diesem Fall wird die im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach Vertragsende taggenau erstattet. Buchstabe d steht dem nicht entgegen.
c) Rabatte, Nachlässe und Gutschriften mindern das Entgelt und, soweit Umsatzsteuer ausgewiesen wird, die darauf entfallende Umsatzsteuer.
d) Bei Vereinbarung eines Jahrestarifs ist die vereinbarte Jahresvergütung das Entgelt für die gesamte Laufzeit von zwölf Monaten. Eine Aufteilung auf einzelne Monate oder die Annahme unentgeltlicher Teilzeiträume findet nicht statt.
7.13 Unsicherheitseinrede. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist — insbesondere bei wiederholten Rücklastschriften oder fruchtloser Zwangsvollstreckung —, kann der Anbieter die weitere Leistung von einer Vorauszahlung für bis zu drei Abrechnungsperioden oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen (§ 321 BGB). Kommt der Kunde dem nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kann der Anbieter den Zugang sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart ist.
8.2 Der Kunde kann den Vertrag zum Ende des auf den Zugang der Kündigung folgenden Kalendermonats kündigen. Der Anbieter kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
8.3 Bei vereinbarter Jahreslaufzeit mit Vorauszahlung endet der Vertrag zum Ablauf der Laufzeit, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird; andernfalls verlängert er sich um jeweils zwölf Monate. Gerät der Kunde mit der Vorauszahlung in Verzug, gelten Ziffern 7.8 und 7.13 entsprechend.
8.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei einem erheblichen Verstoß gegen Ziffer 4, 5 oder 6, bei Zahlungsverzug mit mehr als zwei Abrechnungsperioden, bei unrichtiger Angabe nach Ziffer 1.3 oder wenn ein Plattformbetreiber dem Anbieter die weitere Betreuung des Kunden untersagt. Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn ein Plattformbetreiber den Zugang des Anbieters zu einer für die Leistungserbringung wesentlichen Schnittstelle dauerhaft entzieht oder so beschränkt, dass der Vertragszweck nicht mehr erreicht werden kann; in diesem Fall wird im Voraus gezahlte Vergütung zeitanteilig erstattet, weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, soweit der Anbieter den Wegfall nicht zu vertreten hat.
8.5 Eine Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung des Anbieters setzt voraus, dass der Kunde den Mangel zuvor in Textform gerügt und dem Anbieter eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist. Bei wiederholtem Auftreten desselben Mangels genügt eine einmalige erfolglose Abhilfefrist. § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB bleibt unberührt.
8.6 Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt. Soweit der Anbieter im Kundenkonto oder im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters eine Kündigungsfunktion bereitstellt, genügt auch deren Nutzung.
8.7 Trennung ist keine Kündigung. Das jederzeit mögliche Trennen der Verbindung zu einem Plattformprofil (Anlage 1 Ziffer 5) ist keine Kündigung und berührt die Vergütungspflicht nicht.
8.8 Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden nach Maßgabe von Anlage 1 Ziffer 5, Ziffer 8a und des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gelöscht.
8.9 Die Anwendung des § 545 BGB ist ausgeschlossen; eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Vertragsende führt nicht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses.
8a. Wechsel des Anbieters, Übertragbarkeit der Daten
8a.1 Der Kunde kann jederzeit verlangen, zu einem anderen Anbieter eines gleichartigen Dienstes oder in eine eigene Umgebung zu wechseln. Die Kündigungsfrist für einen solchen Wechsel darf zwei Monate nicht überschreiten; die kürzeren Fristen der Ziffern 8.2 und 8.3 bleiben zugunsten des Kunden unberührt.
8a.2 Mit Ablauf der Kündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem der Anbieter den Wechsel unterstützt. Der Kunde kann diesen Übergangszeitraum einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessener hält; er teilt dies dem Anbieter in Textform mit. Ist der Wechsel aus technischen Gründen in dieser Frist nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen begründet mit; der Übergangszeitraum verlängert sich dann angemessen, höchstens auf sieben Monate.
8a.3 Der Anbieter stellt dem Kunden die exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit. Exportierbar sind: Stammdaten des Betriebs, Vorschläge mit Freigabestatus, das Veröffentlichungsprotokoll, der Verlauf der Prüfergebnisse sowie die Angaben zu den Nutzerkonten. Nicht exportierbar sind: interne Protokolle und Sicherheitsdaten des Anbieters sowie von den Plattformen bezogene Inhalte, die der Anbieter nach deren Bedingungen nicht dauerhaft speichern darf.
8a.4 Für den Export und die Unterstützung beim Wechsel erhebt der Anbieter kein Entgelt.
8a.5 Nach Ablauf des Übergangszeitraums und einer anschließenden Abruffrist von 30 Kalendertagen löscht der Anbieter die exportierbaren Daten des Kunden vollständig.
8a.6 Der Anbieter informiert auf seiner Website über Verfahren und Voraussetzungen des Wechsels.
9. Mängelrechte
9.1 Auf die Überlassung der Software auf Zeit findet Mietrecht Anwendung (§ 535 BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
9.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet für anfängliche Mängel nur bei Verschulden nach Maßgabe von Ziffer 10.
9.3 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar; er unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung und Beseitigung. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige, gilt § 536c Abs. 2 BGB.
9.4 Das Recht des Kunden, die Vergütung wegen eines Mangels zu mindern, wird dahin eingeschränkt, dass er die vereinbarte Vergütung zunächst vollständig zu zahlen und den Minderungsbetrag anschließend zurückzufordern hat. Dies gilt nicht, soweit der Mangel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Minderung als solches bleibt unberührt. Ein Selbstbeseitigungsrecht nach § 536a Abs. 2 BGB besteht nur, wenn der Anbieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist und der Kunde ihn zuvor unter Fristsetzung in Textform gemahnt hat.
9.5 Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit bleiben außer Betracht. Kein Mangel sind insbesondere Beeinträchtigungen nach Ziffer 3.5, Ziffer 3.7 Buchstaben a bis f und Ziffer 5.4 sowie das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolgs nach Ziffer 3.3 und die inhaltliche Unrichtigkeit KI-erzeugter Texte nach Ziffer 3.4.
9.6 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, ohne Rücksicht auf die Kenntnis spätestens drei Jahre nach ihrer Entstehung. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer Garantie; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Höchstbeträge. Die Haftung nach Ziffer 10.2 ist der Höhe nach begrenzt auf die für zwölf Monate nach dem gebuchten Tarif vereinbarte Vergütung, mindestens jedoch auf 5.000 Euro je Schadensfall; für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres zusammen gilt der doppelte Betrag. Ansprüche des Kunden aus Art. 82 Abs. 5 DSGVO bleiben von den Begrenzungen dieser Ziffer 10.3 unberührt. Mehrere Schadensfälle, die auf derselben Ursache oder auf mehreren auf derselben Ursache beruhenden Umständen beruhen, gelten als ein Schadensfall.
10.4 Datenverlust. Ziffer 10.1 bleibt unberührt. Im Übrigen haftet der Anbieter für den Verlust oder die Beschädigung von Daten nur bis zu dem Aufwand, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht für Daten, die der Kunde nach Ziffer 8a.3 nicht exportieren kann.
10.5 Ausgeschlossene Bereiche. Vorbehaltlich Ziffer 10.1 haftet der Anbieter nicht für
a) Maßnahmen der Plattformbetreiber gegenüber dem Kunden, insbesondere Sperrung, Einschränkung, Herabstufung oder Löschung von Profilen, Beiträgen oder Bewertungen, soweit dies nicht auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruht;
b) das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolgs oder einer bestimmten Platzierung (Ziffer 3.3), soweit dies nicht auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruht;
c) Folgen von Inhalten, die der Kunde freigegeben hat (Ziffer 6.1), soweit dies nicht auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruht;
d) Folgen unrichtiger, unvollständiger oder veralteter Angaben des Kunden;
e) Störungen, die auf Ziffer 3.5, Ziffer 3.7 Buchstaben c bis f oder Ziffer 5.4 beruhen, soweit dies nicht auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
10.6 Unentgeltliche Leistungen. Für unentgeltlich erbrachte Leistungen, insbesondere die Testnutzung und einen unentgeltlichen Einstiegstarif, haftet der Anbieter nur nach Ziffer 10.1; ergänzend gelten §§ 521, 524 BGB, soweit die Leistung ohne Gegenleistung erbracht wird.
10.7 Eine weitergehende Haftung als nach den Ziffern 10.1 bis 10.6 ist ausgeschlossen. Die Haftung nach Ziffer 10.1 bleibt von sämtlichen Beschränkungen dieser Ziffer 10 unberührt. Die Begrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
10.8 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Datenschutz, Nutzung anonymisierter Daten
11.1 Personenbezogene Daten, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet, verarbeitet er ausschließlich nach dessen Weisung auf Grundlage des Vertrags zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2), der mit Vertragsschluss zustande kommt.
11.2 Für die Verarbeitung eigener Daten des Anbieters, insbesondere Vertrags- und Abrechnungsdaten, ist der Anbieter Verantwortlicher; es gilt seine Datenschutzerklärung.
11.3 Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Inhalte seiner Plattformprofile und für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung an die Plattformbetreiber.
11.4 Der Anbieter verarbeitet aus der Nutzung der Software gewonnene Daten zu statistischen Zwecken und zur Verbesserung seiner Leistungen. Er verarbeitet sie hierfür ausschließlich in aggregierter Form ohne Bezug zu einem einzelnen Kunden, Betrieb oder einer einzelnen Person. Inhalte, die der Anbieter von den Plattformen Google oder Meta bezieht, sind hiervon ausgenommen; sie werden nach Maßgabe von Anlage 2 Ziffer 9.2 gelöscht und nicht zu Auswertungen zusammengeführt.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus fort. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; in letzterem Fall unterrichtet die offenlegende Partei die andere vorab, soweit zulässig.
13. Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden unter Nennung des Namens als Referenz benennen; der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Die Nutzung des Logos oder einer Referenzaussage des Kunden setzt dessen gesonderte Zustimmung in Textform voraus.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien und behördliche Maßnahmen, Krieg und Terror, Streik und Aussperrung, großflächige Ausfälle von Strom-, Netz- oder Cloud-Infrastruktur, Angriffe auf die Verfügbarkeit von Systemen sowie unvorhersehbare Änderungen oder Ausfälle von Diensten Dritter. Für die Dauer einer vollständigen Nichtverfügbarkeit von mehr als fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen entfällt die Vergütungspflicht des Kunden zeitanteilig; bereits gezahlte Beträge werden taggenau erstattet. Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen; im Voraus gezahlte Vergütung wird zeitanteilig erstattet.
15. Änderungen dieser Bedingungen
15.1 Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an geänderte Anforderungen der Plattformbetreiber oder an eine nach Ziffer 3.6 geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
15.2 Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang, gilt die Änderung als angenommen; hierauf wird er in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, wird die Änderung ihm gegenüber nicht wirksam; der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall mit der Frist der Ziffer 8.2 kündigen, wenn ihm die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen aus rechtlichen oder technischen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Kündigt der Anbieter, wird im Voraus gezahlte Vergütung taggenau erstattet.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat — der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
16.3 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen.
16.3a Überführung des Geschäftsbetriebs. Der Anbieter beabsichtigt, den Geschäftsbetrieb einschließlich dieses Vertrags auf eine zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft — die Kundenbringer UG (haftungsbeschränkt) — zu überführen. Der Kunde stimmt der Übertragung dieses Vertrags mit allen Rechten und Pflichten auf diese Gesellschaft bereits jetzt zu. Der Anbieter teilt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform mit und nennt dabei Firma, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer und Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen; hierauf wird er in der Mitteilung gesondert und hervorgehoben hingewiesen. Im Voraus gezahlte Vergütung wird für die Zeit nach Vertragsende taggenau erstattet. Leistungsumfang, das vereinbarte Entgelt und die Vertragslaufzeit bleiben unverändert. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die übernehmende Gesellschaft der Regelbesteuerung unterliegt; ab dem Übergang wird deshalb die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich ausgewiesen und der zu zahlende Gesamtbetrag erhöht sich entsprechend (Ziffer 7.2 Buchstabe b). Für die Auftragsverarbeitung gilt Anlage 2 Ziffer 10.2.
16.3b Der Anbieter ist ferner berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz zu übertragen; Ziffer 16.3a Sätze 3 bis 5 gelten entsprechend.
16.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Mitarbeiter, Vertriebspartner und sonstige Beauftragte des Anbieters sind nicht bevollmächtigt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien abzugeben; solche Erklärungen binden den Anbieter nur, wenn er sie in Textform bestätigt. Der Vorrang individueller Vereinbarungen nach § 305b BGB bleibt unberührt.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung · Anlage 2: Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Anlage 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Leistungsbeschreibung Kundenbringer
Fassung 3.0, gültig ab 9. September 2026 · Anbieter: GüND e.V.
1. Gegenstand
Kundenbringer ist eine über den Browser nutzbare Software (Software as a Service), die auch als App auf dem Startbildschirm installiert werden kann. Sie unterstützt lokale Betriebe dabei, ihr Google-Unternehmensprofil sowie ihre Facebook- und Instagram-Präsenz aktuell, vollständig und auffindbar zu halten.
Die Software erzeugt Vorschläge. Veröffentlicht wird ausschließlich, was der Kunde freigegeben hat (Ziffer 4).
Kundenbringer ist keine Agenturleistung: Geschuldet ist die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung, nicht eine individuelle Betreuung, keine redaktionelle Verantwortung und kein Erfolg.
2. Voraussetzungen auf Kundenseite
Der Betrieb der Software setzt voraus:
- ein bestätigtes (verifiziertes) Google-Unternehmensprofil, für das der Kunde Inhaber- oder Verwalterrechte besitzt;
- die Erteilung des Zugriffs durch den Kunden selbst über das Anmeldeverfahren von Google — Kundenbringer fordert niemals Passwörter an;
- für die Meta-Funktionen zusätzlich eine Facebook-Seite und, falls gewünscht, ein damit verbundenes Instagram-Konto mit Unternehmensprofil;
- eine gültige, empfangsbereite E-Mail-Adresse sowie einen aktuellen Browser.
Ohne bestehende Verbindung zu Google ruhen alle Google-bezogenen Funktionen; die übrigen Funktionen bleiben nutzbar.
3. Funktionsumfang
Der tatsächlich verfügbare Umfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif (Ziffer 3.9) und danach, welche Funktionen die jeweilige Plattform zum Zeitpunkt der Nutzung bereitstellt (Ziffer 7).
3.1 Analyse und Sichtbarkeitswert
Kundenbringer liest das verbundene Profil aus und bewertet es anhand von Prüfpunkten, die aus den Profildaten ermittelt werden — insbesondere Kategorien, Öffnungs- und Sonderzeiten, Leistungen, Alter der Fotos, Bewertungslage und -aktualität, unbeantwortete Bewertungen, Beitragsaktivität und Buchungsweg. Das Ergebnis ist ein Wert von 1 bis 10 mit Ampelfarbe sowie eine Aufstellung der einzelnen Prüfpunkte mit Herkunft und Zeitpunkt des Abrufs.
Eigenschaften des Werts:
- Er beruht auf den Angaben, die die Software zum Zeitpunkt der jeweiligen Analyse aus dem Profil und der Website des Kunden ermittelt hat, nicht auf Selbstauskunft des Kunden.
- Jeder Prüfpunkt weist aus, woraus er sich ergibt und wann der zugrunde liegende Wert abgerufen wurde.
- Faktoren, die der Kunde nicht beeinflussen kann — insbesondere die Entfernung des Betriebs zum Suchort und die Adresse —, fließen nicht in den Wert ein; sie werden gesondert als Zusammenhang erläutert.
Der Wert ist eine Einschätzung der Software auf Grundlage öffentlich verfügbarer Fachliteratur und der Profildaten. Er ist keine Aussage über die tatsächliche Platzierung des Betriebs bei Google oder anderen Diensten und keine Prognose.
3.2 Vorschläge zur Profiloptimierung
Zu Prüfpunkten, die nicht erfüllt sind, erzeugt die Software freigebbare Vorschläge mit Vorschau — insbesondere zu Haupt- und Zusatzkategorien, Leistungen, Profilbeschreibung, Attributen, Öffnungs- und Sonderzeiten sowie Buchungsweg.
Ausgenommen sind Fotos: Bilder kann die Software nicht erzeugen. Sie schlägt geeignete Bilder aus einem verbundenen Instagram-Konto vor oder weist den Kunden darauf hin, dass eine eigene Aufnahme erforderlich ist.
3.3 Bewertungen und Kommentare
Google-Bewertungen und Facebook-Kommentare laufen in einem gemeinsamen Posteingang zusammen. Zu Eingängen erstellt die Software Antwortentwürfe zur Freigabe.
3.4 Beiträge über mehrere Kanäle
Aus einem Entwurf und einer Freigabe erzeugt die Software kanalgerechte Fassungen für Google-Beiträge, Facebook-Beiträge und Instagram-Beiträge — angepasst in Bildzuschnitt, Textlänge und Handlungsaufforderung. Einzelne Kanäle können abgewählt werden. Scheitert die Veröffentlichung auf einem Kanal, bleiben die übrigen davon unberührt; der Fehlschlag wird ausgewiesen und kann gezielt wiederholt werden.
3.5 Laufende Überwachung von Profiländerungen
Die Software erkennt Änderungen, die Google selbst am Profil vornimmt, und zeigt sie dem Kunden an. Ein Zurücksetzen erfolgt niemals selbsttätig, sondern ausschließlich als Vorschlag mit anschließender Freigabe. Grund: Die Richtlinien von Google untersagen das automatische Rückgängigmachen von Google-Änderungen.
3.6 Erinnerungen und Benachrichtigungen
Anlassbezogene Hinweise per E-Mail und — sofern der Kunde zustimmt und die Anwendung auf dem Startbildschirm installiert ist — per Push-Nachricht, insbesondere zu offenen Freigaben, Sonderzeiten vor Feiertagen, Bewertungsaktivität, Alter der Fotos und unterbrochener Verbindung.
Je Anlass ergeht höchstens eine Erinnerung; die Kategorien sind einzeln abschaltbar. Push-Nachrichten sind ein zusätzlicher Weg; maßgeblich ist die E-Mail. Der Anbieter schuldet keine Zustellung innerhalb einer bestimmten Frist und keine Zustellung über einen bestimmten Kanal, soweit nicht in Ziffer 4 ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
3.7 Auffindbarkeit für KI-gestützte Dienste
Prüfung und Verbesserung der Datenlage, aus der KI-gestützte Dienste Empfehlungen ableiten:
- Erreichbarkeit der Website des Kunden für die Suchdienste — geprüft anhand der Datei
robots.txtund eines tatsächlichen Abrufs, um Sperren durch Schutzsysteme zu erkennen; - Vorhandensein klar formulierter Antworten auf häufige Kundenfragen;
- strukturierte Daten auf der Website.
Zu jedem Punkt gehört ein umsetzbarer Vorschlag. Eine bestimmte Nennung in Antworten KI-gestützter Dienste ist damit weder verbunden noch geschuldet (Ziffer 6 Nr. 1).
3.8 Berichte
Die Software zeigt die von Google bereitgestellten Kennzahlen zum Profil — insbesondere Aufrufe, Routenanfragen, Anrufe und Website-Klicks — für den jeweils aktuellen Berichtszeitraum an. Eine Speicherung dieser Kennzahlen über den nach den Bedingungen von Google zulässigen Zeitraum hinaus erfolgt nicht.
Darüber hinaus zeigt die Software den Verlauf des von ihr selbst berechneten Sichtbarkeitswerts. Gespeichert werden dabei ausschließlich das Ergebnis je Prüfpunkt (erfüllt / nicht erfüllt), der daraus berechnete Punktwert und der Zeitpunkt der Prüfung — nicht die von Google bezogenen Inhalte selbst.
Die Auswertung erfolgt je Standort; eine standortübergreifende Zusammenfassung ist nicht Bestandteil der aktuellen Fassung.
3.9 Tarifabhängiger Umfang
Funktions- und Mengenumfang — insbesondere die Zahl der Standorte und der Nutzerzugänge, der Umfang der KI-gestützten Erstellung und die verfügbaren Kanäle — richten sich nach dem gebuchten Tarif gemäß der jeweils gültigen Leistungs- und Preisübersicht auf kundenbringer.io. In dieser Anlage werden bewusst keine Preise und keine Mengengrenzen in Zahlen genannt.
4. Das Freigabe-Prinzip
Kundenbringer veröffentlicht nichts ohne Freigabe des Kunden. Technisch ist das so umgesetzt, dass ausschließlich der dafür vorgesehene Veröffentlichungspfad in die Schnittstellen von Google und Meta schreibt, und dies nur für einen Vorgang, der zuvor den Zustand „freigegeben" erreicht hat.
Es gibt zwei Formen der Freigabe:
-
Einzelfreigabe. Der Kunde sieht den Vorschlag in der Vorschau und gibt ihn frei.
-
Vorabfreigabe je Klasse („Autopilot"). Der Kunde erteilt für eine klar bezeichnete Klasse gleichartiger Vorgänge im Voraus eine ausdrückliche Freigabe — beispielsweise für Antworten auf Bewertungen mit vier oder fünf Sternen. Je nach gewählter Einstellung wirkt die Vorabfreigabe unmittelbar oder erst, nachdem der Kunde eine festgelegte Zahl gleichartiger Vorgänge einzeln freigegeben hat. Bei Erteilung wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erfassten Vorgänge künftig ohne weitere Einzelprüfung veröffentlicht werden; er bestätigt dies gesondert. Die Vorabfreigabe ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
Für Bewertungen mit drei Sternen oder weniger gibt es keine Vorabfreigabe; sie werden ausnahmslos einzeln freigegeben.
Mitteilung über Änderungen. Über jede Änderung, die aufgrund einer Freigabe am Profil des Kunden vorgenommen wurde, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, mit einer eigenständigen Nachricht an die nach den AGB benannte E-Mail-Adresse. Zusätzlich führt die Software die Änderungen mit Datum, Feld sowie vorherigem und neuem Stand in der Anwendung auf.
5. Trennung, Kündigung, Löschung
- Verbindung trennen. Der Kunde kann die Verbindung zu seinem Google-Unternehmensprofil jederzeit selbst und mit sofortiger Wirkung lösen. Die Zugriffsberechtigung wird bei Google widerrufen und bei Kundenbringer gelöscht. Nach dem Trennen führt Kundenbringer keine weiteren Veröffentlichungen für dieses Profil aus. Die alleinige Kontrolle über das Profil liegt unmittelbar wieder beim Kunden.
- Trennung ist keine Kündigung. Beide Wege werden getrennt geführt und getrennt bestätigt.
- Löschung. Von Google bezogene Inhalte werden spätestens 30 Tage nach ihrem Abruf gelöscht. Nach dem Trennen der Verbindung werden die dazugehörigen Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Historie und Nachweise bleiben davon unberührt und werden über den gesonderten Weg „Konto und Daten löschen" gelöscht.
- Datenexport. Für den Export der Daten und den Wechsel zu einem anderen Anbieter gilt Ziffer 8a der AGB.
6. Was Kundenbringer nicht leistet
Diese Aufzählung bestimmt den Leistungsgegenstand. Die genannten Punkte sind nicht Gegenstand des Vertrags und werden weder geschuldet noch zugesagt. Angaben zu möglichen Wirkungen an anderer Stelle — in der Anwendung, auf der Website oder in Gesprächen — sind unverbindliche Erfahrungswerte und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.
- Keine Zusage über Platzierungen. Kundenbringer schuldet keine bestimmte Position in Suchergebnissen, in der Kartenanzeige oder in Antworten KI-gestützter Dienste und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Rangfolgen bestimmt allein der jeweilige Anbieter.
- Keine Positionsmessung über Rasterpunkte. Ein Rangverlauf über Kartenraster wird nicht angeboten; die Wirkung wird über die von Google bereitgestellten Kennzahlen ausgewiesen.
- Keine Veröffentlichung ohne Freigabe, kein selbsttätiges Zurückdrehen von Google-Änderungen, keine automatische Beantwortung kritischer Bewertungen.
- Keine Beschaffung von Bewertungen, weder gegen Anreiz noch durch gezielte Auswahl zufriedener Kunden.
- Keine Erstellung von Fotos, keine Klärung fremder Bildrechte, keine Erstellung oder Pflege der Kundenwebsite.
- Keine Fragen-und-Antworten-Funktion im Google-Profil, keine Produktpflege im Google-Profil, keine Auswertung von Suchbegriffen — die dafür erforderlichen Schnittstellen bestehen nicht oder liefern die Angaben nicht.
- Keine allgemeine Suchmaschinenoptimierung (keine Verlinkungsarbeit, keine Keyword-Recherche für den organischen Kanal), keine Werbeschaltung, keine Buchungs- oder Kassensoftware.
- Keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung. Hinweise in der Anwendung zu Plattformrichtlinien oder Datenschutzfragen sind allgemeine Erläuterungen, keine Beratung im Einzelfall.
- Keine Wiederherstellung fremder Systeme. Der Anbieter schuldet keine Sicherung, Wiederherstellung oder Migration von Daten, die außerhalb der Software beim Kunden oder bei den Plattformbetreibern liegen, und keine Wiederherstellung von Profilen, die ein Plattformbetreiber gesperrt oder gelöscht hat.
- Keine Verfügbarkeit der Plattformschnittstellen. Ob und in welchem Umfang Google und Meta ihre Schnittstellen bereitstellen und den Zugang des Anbieters zulassen, ist nicht Gegenstand der geschuldeten Leistung (Ziffer 7).
- Keine Betreuung durch benannte Personen und keine über Ziffer 11 hinausgehende Erreichbarkeit oder Reaktionszeit.
7. Abhängigkeit von Google und Meta
Wesentliche Teile der Leistung sind nur möglich, solange Google und Meta die dafür erforderlichen Schnittstellen bereitstellen und den Zugang des Anbieters zulassen. Umfang, Bedingungen und Bestand dieser Schnittstellen bestimmen allein Google und Meta; sie können sie ändern, einschränken oder einstellen.
Der Anbieter passt die Software in diesem Fall so an, dass der Vertragszweck bestmöglich erhalten bleibt. Entfällt eine wesentliche Funktion dauerhaft, gilt Ziffer 3.5 der AGB (Anpassung, außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden); zum Kündigungsrecht des Anbieters siehe Ziffer 8.4 der AGB.
8. Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Monatsmittel, gemessen am Ausgang des genutzten Rechenzentrums. Nicht als Ausfallzeit zählen angekündigte Wartungsarbeiten im Umfang von bis zu zwölf Stunden je Kalendermonat, unaufschiebbare Sicherheitsmaßnahmen, nicht zu vertretende Störungen bei Plattform-, Netz- und Infrastrukturanbietern, Störungen aus der Sphäre des Kunden sowie höhere Gewalt. Einzelheiten regelt Ziffer 3.7 der AGB.
Eine Vertragsstrafe oder Gutschriftenregelung für Unterschreitungen besteht nicht. Für die unentgeltliche Testnutzung, für den unentgeltlichen Einstiegstarif und für Erprobungsprogramme wird keine Verfügbarkeit geschuldet.
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nachfrageschwache Zeiten gelegt und, soweit planbar, mindestens 24 Stunden vorher angekündigt.
9. Weiterentwicklung
Die Software wird laufend weiterentwickelt. Der Anbieter darf Funktionen ergänzen, verändern und — soweit sie durch gleichwertige ersetzt werden oder aus rechtlichen beziehungsweise technischen Gründen entfallen müssen — auch einstellen. Der vertraglich geschuldete Kernnutzen nach Ziffer 1 und 3 bleibt dabei erhalten; für wesentliche Einschränkungen gilt Ziffer 7.
10. Einsatz künstlicher Intelligenz
Vorschlagstexte, Antwortentwürfe und Erläuterungen werden mit Hilfe eines KI-Systems erzeugt. Der Kunde wird in der Anwendung darauf hingewiesen, welche Inhalte KI-erzeugt sind.
Übermittelt werden dabei ausschließlich die für den jeweiligen Vorschlag benötigten abgeleiteten Profil- und Inhaltsdaten; Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale werden nicht übermittelt. Der eingesetzte Dienst darf die übermittelten Daten nach den mit ihm getroffenen Vereinbarungen nicht zum Training seiner Modelle verwenden. Einzelheiten und der Ort der Verarbeitung ergeben sich aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung nebst Unterauftragsverarbeiterliste.
KI-erzeugte Texte können sachliche Fehler enthalten. Der Kunde prüft jeden Vorschlag vor der Freigabe; die Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt trägt er (Ziffer 4 sowie Ziffer 6 der AGB).
11. Support
Der Anbieter nimmt Anfragen über die in der Anwendung genannte E-Mail-Adresse und über die Support-Funktion der Anwendung entgegen. Support wird an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) geleistet. Der Anbieter bemüht sich um eine zeitnahe erste Rückmeldung. Eine Reaktions- oder Behebungsfrist wird nicht zugesagt. Telefonischer Support, Support außerhalb der Werktage und die Betreuung durch eine benannte Person sind nicht Vertragsbestandteil.
Anlage 2 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Art. 28 DSGVO)
Fassung 3.3, gültig ab 9. September 2026
zwischen
dem Kunden gemäß Registrierung — nachfolgend „Verantwortlicher" —
und
Gründungs- und Unternehmensnetzwerk Deutschland e.V. (GüND e.V.), c/o Postflex #10242, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven, Amtsgericht Steinfurt VR 2086, vertreten durch den Vorstand Sandro Beck — nachfolgend „Auftragsverarbeiter" —
Dieser Vertrag kommt mit dem Hauptvertrag zustande und bedarf keiner gesonderten Unterzeichnung.
1. Gegenstand, Dauer, Weisungsbindung
1.1 Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung und der Betrieb der Software „Kundenbringer" gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck.
1.2 Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Er endet mit diesem, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf; die Pflichten nach Ziffer 6 (Vertraulichkeit) und Ziffer 9 (Löschung) bestehen fort.
1.3 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die bei Vertragsschluss geltenden Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung; die Nutzung der Funktionen der Software durch den Verantwortlichen — insbesondere jede Freigabe im Sinne von Anlage 1 Ziffer 4 — gilt als Einzelweisung. Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche nach Maßgabe von Ziffer 7.4.
1.4 Der Auftragsverarbeiter darf die im Auftrag verarbeiteten Daten anonymisieren, soweit der Verantwortliche ihn hierzu in der Anwendung gesondert anweist. Die Anonymisierung ist unwiderruflich; anonymisierte Daten unterliegen nicht mehr diesem Vertrag. Von den Plattformen bezogene Inhalte sind hiervon ausgenommen.
1.5 Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, teilt er dies dem Verantwortlichen unverzüglich mit und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.
1.6 Die Verarbeitung findet ausschließlich innerhalb der Europäischen Union statt, mit Ausnahme der in Anlage B ausdrücklich bezeichneten Verarbeitungen.
2. Art der Daten und Kreis der Betroffenen
Einzelheiten regelt Anlage A.
3. Pflichten des Auftragsverarbeiters
3.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten getrennt von Daten anderer Auftraggeber. Die Trennung erfolgt technisch auf Datenbankebene (Anlage C).
3.2 Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet und mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen vertraut gemacht wurden.
3.3 Der Auftragsverarbeiter unterhält die in Anlage C beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und darf sie fortentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
3.4 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Anträge betroffener Personen, die beim Auftragsverarbeiter eingehen, leitet dieser unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet sie nicht selbst.
3.5 Soweit die Software dem Verantwortlichen Funktionen zur Verfügung stellt, mit denen er Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und Übertragbarkeitsansprüche selbst erfüllen kann, ist die Unterstützungspflicht hiermit erfüllt. Für darüber hinausgehenden Aufwand — insbesondere individuelle Recherchen, Auswertungen, Datenaufbereitungen, die Mitwirkung in Verfahren oder die Beantwortung von Fragebögen — kann der Auftragsverarbeiter eine Vergütung nach seinen jeweils gültigen, auf der Website veröffentlichten Sätzen verlangen, sofern der Aufwand nicht auf einem von ihm zu vertretenden Umstand beruht. Er weist auf die Vergütungspflicht vor Beginn der Tätigkeit hin.
3.6 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach eigener Kenntnis, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in seinem Verantwortungsbereich und unterstützt ihn bei den Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Die Mitteilung erfolgt an die vom Verantwortlichen benannte E-Mail-Adresse und enthält die nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben, soweit sie vorliegen. Betrifft die Verletzung den Verantwortungsbereich eines Unterauftragsverarbeiters, beginnt die Frist mit dessen Mitteilung an den Auftragsverarbeiter; dieser leitet sie unverzüglich weiter. Die Unterauftragsverarbeiter sind zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet, sagen jedoch keine feste Frist zu.
3.7 Behördliche Auskunftsersuchen. Verlangt eine Behörde oder ein Gericht die Herausgabe von Daten des Verantwortlichen, informiert der Auftragsverarbeiter diesen unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist. Er prüft die Rechtsgrundlage des Ersuchens und gibt Daten nur heraus, soweit er hierzu verpflichtet ist.
3.8 Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.
3.9 Ansprechpartner für den Datenschutz: Sandro Beck, info@kundenbringer.io
4. Unterauftragsverarbeiter
4.1 Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage B genannten Unterauftragsverarbeiter.
4.2 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über die Beauftragung eines weiteren oder den Wechsel eines bestehenden Unterauftragsverarbeiters in Textform, und zwar unverzüglich nach eigener Kenntnis, spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden. Wird der Auftragsverarbeiter von seinem Unterauftragsverarbeiter selbst später als zwei Wochen vorher unterrichtet, leitet er die Mitteilung unverzüglich weiter; die Frist verkürzt sich entsprechend. Der Verantwortliche kann innerhalb von einer Woche ab Zugang aus wichtigem, datenschutzbezogenem Grund widersprechen. Widerspricht er, kann der Auftragsverarbeiter den Hauptvertrag zum geplanten Wirksamwerden der Änderung kündigen, wenn die Leistung ohne den Unterauftragsverarbeiter nicht zumutbar erbracht werden kann.
4.3 Der Auftragsverarbeiter schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag, der die Pflichten dieses Vertrags im Wesentlichen abbildet, und prüft die Einhaltung der Anforderungen vor Beauftragung.
4.4 Keine Unterauftragsverarbeitung sind Nebenleistungen wie Telekommunikation, Reinigung, Prüfdienste oder Entsorgung.
4.5 Google und Meta. Google und Meta sind keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters. Sie verarbeiten die an sie übermittelten Daten zu eigenen, von ihnen selbst bestimmten Zwecken und sind insoweit eigenständig Verantwortliche.
Die Übermittlung an diese Anbieter nimmt der Auftragsverarbeiter im Auftrag und auf Weisung des Verantwortlichen vor; jede Freigabe im Sinne von Anlage 1 Ziffer 4 ist eine solche Weisung (Ziffer 1.3). Für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und für die weitere Verarbeitung durch diese Anbieter ist der Verantwortliche verantwortlich; er stützt sich hierfür auf sein eigenes Rechtsverhältnis zu ihnen. Die Verantwortlichkeit des Auftragsverarbeiters für die ordnungsgemäße Ausführung der Weisung bleibt unberührt.
Soweit diese Anbieter Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeiten, erfolgt die Übermittlung auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework, hilfsweise auf Grundlage der von den Anbietern verwendeten Standardvertragsklauseln. Der Verantwortliche informiert hierüber in seiner eigenen Datenschutzerklärung.
Hinweis zu Facebook-Seiten: Für die Verarbeitung von Seiten-Insights durch Meta besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 05.06.2018, C-210/16) eine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen dem Betreiber der Seite und Meta. Der Verantwortliche schließt hierüber die von Meta bereitgestellte Vereinbarung; der Auftragsverarbeiter ist daran nicht beteiligt.
5. Kontrollrechte
5.1 Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung dieses Vertrags zu überprüfen. Der Nachweis erfolgt vorrangig durch aktuelle Auskünfte des Auftragsverarbeiters, durch die Dokumentation nach Anlage C, durch Selbstauskünfte in Textform sowie, soweit vorhanden, durch Zertifizierungen, Testate oder Prüfberichte des Auftragsverarbeiters oder seiner Unterauftragsverarbeiter. Diese Nachweise gelten als ausreichend im Sinne von Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe h DSGVO, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen.
5.2 Vor-Ort-Kontrollen kommen in Betracht, wenn die Nachweise nach Ziffer 5.1 zur Aufklärung nicht ausreichen. Sie sind zulässig nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens vier Wochen, zu üblichen Geschäftszeiten, ohne Störung des Betriebsablaufs und höchstens einmal in zwölf Monaten; bei einem konkreten, zuvor mitgeteilten Anlass auch außerhalb dieses Rahmens.
5.3 Der Verantwortliche darf mit der Kontrolle keine Person betrauen, die mit dem Auftragsverarbeiter im Wettbewerb steht. Die eingesetzten Personen sind vor Beginn zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Einsicht in Daten anderer Auftraggeber, in Quellcode, in Geschäftsgeheimnisse und in sicherheitskritische Konfigurationen wird nicht gewährt.
5.4 Der Verantwortliche trägt die ihm entstehenden Kosten. Für den Aufwand des Auftragsverarbeiters aus Kontrollen, der Beantwortung von Fragebögen und der Beibringung von Nachweisen kann dieser eine Vergütung nach seinen jeweils gültigen, auf der Website veröffentlichten Sätzen verlangen; dies gilt nicht, wenn die Kontrolle durch einen vom Auftragsverarbeiter zu vertretenden Umstand veranlasst ist und sich der Verdacht bestätigt.
6. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit; die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
7. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen
7.1 Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte betroffener Personen allein verantwortlich.
7.2 Der Verantwortliche stellt sicher, dass er zur Verwaltung der verbundenen Plattformprofile berechtigt ist und dass die Verarbeitung von Inhalten Dritter — insbesondere von Bewertungs- und Kommentartexten sowie den darin enthaltenen Namen und Profilangaben — auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage beruht.
Der Verantwortliche informiert die betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO. Soweit er Bewertungs- und Kommentarinhalte Dritter verarbeitet, die nicht bei diesen Personen erhoben wurden, erfüllt er die Pflicht nach Art. 14 DSGVO; ist eine unmittelbare Information mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden (Art. 14 Abs. 5 Buchstabe b DSGVO), nimmt er die Information in seine öffentlich zugängliche Datenschutzerklärung auf. Der Auftragsverarbeiter stellt hierfür einen Textbaustein bereit.
7.3 Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
7.4 Der Verantwortliche erteilt Weisungen in Textform über die von ihm benannte Kontaktperson. Führt eine Weisung zu einem Aufwand, der über die vertraglich geschuldete Leistung hinausgeht, kann der Auftragsverarbeiter eine Vergütung nach Ziffer 3.5 verlangen; er weist vor Ausführung darauf hin. Ist die Ausführung einer Weisung technisch unmöglich oder unzumutbar oder würde sie gegen die Nutzungsbedingungen einer verbundenen Plattform verstoßen, ist der Auftragsverarbeiter zur Ausführung nicht verpflichtet.
7.5 Der Verantwortliche stellt den Auftragsverarbeiter von Ansprüchen Dritter, einschließlich Ansprüchen betroffener Personen und Maßnahmen von Aufsichtsbehörden, frei, soweit diese darauf beruhen, dass
a) für die Verarbeitung keine tragfähige Rechtsgrundlage bestand,
b) der Verantwortliche seine Pflichten aus Ziffern 7.1 bis 7.4 verletzt hat oder
c) der Auftragsverarbeiter eine Weisung des Verantwortlichen ausgeführt hat,
soweit der Verantwortliche dies zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.
8. Haftung im Innenverhältnis
8.1 Die Haftung der Parteien gegenüber betroffenen Personen richtet sich nach Art. 82 DSGVO.
8.2 Im Innenverhältnis gilt für die Haftung des Auftragsverarbeiters gegenüber dem Verantwortlichen — einschließlich des Ausgleichs nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO — die Haftungsregelung des Hauptvertrags (Ziffer 10 der AGB) entsprechend, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Geldbußen, die gegen eine Partei verhängt werden, trägt diese selbst. Ein Ausgleich zwischen den Parteien findet insoweit nicht statt; gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9. Berichtigung, Löschung, Rückgabe
9.1 Der Auftragsverarbeiter berichtigt, löscht oder schränkt die Verarbeitung nur auf Weisung des Verantwortlichen ein. Soweit die Software entsprechende Funktionen bereitstellt, übt der Verantwortliche sie selbst aus.
9.2 Von Google bezogene Inhalte löscht der Auftragsverarbeiter spätestens 30 Kalendertage nach ihrem Abruf; dies folgt aus den Nutzungsbedingungen von Google und gilt auch während der Vertragslaufzeit.
9.3 Trennt der Verantwortliche die Verbindung zu einem Plattformprofil, werden die dazugehörigen Zugriffsberechtigungen unverzüglich bei der Plattform widerrufen und beim Auftragsverarbeiter gelöscht; die zugehörigen Inhaltsdaten werden innerhalb von 30 Tagen gelöscht.
9.4 Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Verlangen des Verantwortlichen, das vor Ablauf dieser Frist in Textform zu stellen ist, gibt er die Daten stattdessen heraus. Für Umfang, Format und Fristen der Herausgabe gilt Ziffer 8a der AGB; ein Entgelt wird hierfür nicht erhoben.
9.5 Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verarbeitung dienen — insbesondere Protokolle über freigegebene Veröffentlichungen —, dürfen entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht dieser Vertrag in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
10.2 Überführung des Geschäftsbetriebs. Der Auftragsverarbeiter beabsichtigt, seinen Geschäftsbetrieb auf die Kundenbringer UG (haftungsbeschränkt) zu überführen. Der Verantwortliche stimmt dem Übergang dieses Vertrags auf diese Gesellschaft bereits jetzt zu; der Auftragsverarbeiter teilt den Übergang mindestens vier Wochen vorher in Textform mit und nennt Firma, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer. Der Verantwortliche kann dem Übergang binnen vier Wochen ab Zugang aus wichtigem, datenschutzbezogenem Grund widersprechen. Das Sonderkündigungsrecht richtet sich nach Ziffer 16.3a der AGB; mit dem Hauptvertrag endet auch dieser Vertrag. Der Auftragsverarbeiter stellt vor dem Übergang sicher, dass die übernehmende Gesellschaft eigene Verträge mit allen Unterauftragsverarbeitern nach Anlage B geschlossen hat und die Maßnahmen nach Anlage C unverändert fortführt.
10.3 Änderungen bedürfen der Textform.
10.4 Es gilt deutsches Recht.
Anlage A — Gegenstand, Datenarten, Betroffene
A.1 Zweck und Art der Verarbeitung
Erheben, Speichern, Auslesen, Verändern, Verwenden, Übermitteln an die vom Verantwortlichen verbundenen Plattformen im Rahmen der Ausführung von Freigaben des Verantwortlichen (Ziffer 4.5), Einschränken und Löschen — zum Zweck der Analyse, Optimierung, Veröffentlichung und Überwachung der Plattformprofile des Verantwortlichen gemäß Leistungsbeschreibung.
A.2 Kategorien betroffener Personen
| Kategorie | Erläuterung |
|---|---|
| Inhaber, Beschäftigte und Beauftragte des Verantwortlichen | Nutzerkonten, Anmeldung, Freigaben, Kommunikation |
| Personen, die das Profil des Verantwortlichen bewertet oder kommentiert haben | Google-Bewertende, Facebook-Kommentierende |
| Personen, die auf Fotos oder in Inhalten des Verantwortlichen erscheinen | soweit vom Verantwortlichen eingestellt oder aus einem verbundenen Instagram-Konto übernommen |
| Ansprechpartner des Verantwortlichen im Support | Support-Kommunikation |
A.3 Kategorien personenbezogener Daten
| Kategorie | Beispiele | Herkunft |
|---|---|---|
| Konto- und Kontaktdaten | Name, E-Mail-Adresse, Betriebsname, Anschrift, Telefonnummer | Verantwortlicher |
| Zugangs- und Sicherheitsdaten | Zugriffsberechtigungen für Google und Meta — verschlüsselt gespeichert | Plattform, nach Erteilung durch den Verantwortlichen |
| Profil- und Stammdaten des Betriebs | Bezeichnung, Adresse, Öffnungs- und Sonderzeiten, Kategorien, Leistungen, Attribute, Buchungswege | Google/Meta bzw. Verantwortlicher |
| Bewertungs- und Kommentarinhalte | Bewertungstext, Sternewert, Zeitpunkt, Anzeigename und Profilbild der bewertenden Person, Antworten | Google/Meta |
| Beitragsinhalte und Medien | Texte, Bilder, Videos aus verbundenen Konten | Verantwortlicher / Instagram |
| Vorschlags- und Freigabedaten | erzeugte Entwürfe, Freigabezeitpunkt, freigebende Person, Veröffentlichungszustand, Änderungsprotokoll | System |
| Nutzungs- und Protokolldaten | Anmeldezeitpunkte, IP-Adresse, technische Protokolle, Fehlermeldungen | System |
| Abrechnungsbezogene Daten | Tarif, Laufzeit, Zahlungsstatus; Zahlungsdaten selbst liegen beim Zahlungsdienstleister | Verantwortlicher / Stripe |
| Von der Website des Verantwortlichen abgerufene Inhalte | Texte der eigenen Website zur Prüfung der Auffindbarkeit | öffentliche Website |
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Sie können jedoch unbeabsichtigt in frei formulierten Bewertungs- oder Kommentartexten Dritter enthalten sein. Der Auftragsverarbeiter erhebt sie nicht gezielt und wertet sie nicht gesondert aus.
Anlage B — Unterauftragsverarbeiter
Stand: 08.09.2026
| Nr. | Unternehmen | Leistung | Ort der Verarbeitung | Vertragsgrundlage und Drittlandtransfer |
|---|---|---|---|---|
| B1 | Scaleway SAS, 8 rue de la Ville l'Évêque, 75008 Paris, Frankreich | Hosting von Anwendung, Hintergrunddiensten und Datenbank | EU (Frankreich) | Gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag im Kundenkonto, Fassung 10/2024, Status „validiert". Kein Drittlandtransfer |
| B2 | Anthropic PBC, San Francisco, USA | Erzeugung der Vorschlagstexte (KI) | USA | Data Processing Addendum, durch Verweis Bestandteil der Commercial Terms. EU-Standardvertragsklauseln (Module 2 und 3); Nutzung der Daten zum Modelltraining vertraglich ausgeschlossen. Die Übermittlung wird bewusst nicht allein auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework gestützt (Rechtsmittel C-703/25 P anhängig) |
| B3 | STRATO AG, Otto-Ostrowski-Str. 7, 10249 Berlin, Deutschland | Betrieb der Website und der E-Mail-Postfächer (Support-Kommunikation) | EU (Deutschland) | Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Kundenkonto abgeschlossen, erstmalig 21.05.2026, zuletzt 01.06.2026. Kein Drittlandtransfer |
| B4 | Brevo GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin, Deutschland | Versand von System- und Pflichtmitteilungen über die Absenderdomain mail.kundenbringer.io |
Server in Frankreich und Belgien; Support- und Wartungszugriffe aus Deutschland, Frankreich, den USA und Indien | Data Processing Agreement als Anhang 3 der Nutzungsbedingungen, Fassung 01.10.2025, ohne gesonderte Zeichnung Vertragsbestandteil. Eigene Unterauftragsverarbeiter siehe unten. Drittlandübermittlungen auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln nebst ergänzenden Maßnahmen; für Übermittlungen in die USA daneben das EU-US Data Privacy Framework |
| B5 | Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland | Abwicklung der Zahlungen und Verwaltung der Abonnements | EU (Irland), Konzernstruktur mit Verarbeitung in den USA | Data Processing Agreement, Bestandteil der Stripe Services Agreement, Fassung 18.11.2025, mit EU-Standardvertragsklauseln (Module 1 und 2). Hinsichtlich der Zahlungsabwicklung handelt Stripe aufgrund eigener aufsichts- und geldwäscherechtlicher Pflichten als eigenständig Verantwortlicher, hinsichtlich der Abonnementverwaltung als Auftragsverarbeiter |
Eigene Unterauftragsverarbeiter von Brevo (B4). Brevo veröffentlicht sie in Annex 2 seines Data Processing Agreement. Für den von uns genutzten Umfang — ausschließlich transaktionaler E-Mail-Versand — sind dies:
| Unternehmen | Leistung | Sitz | Serverstandort | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| OVH | Hosting | Frankreich | Frankreich | entfällt |
| Google Cloud Platform | Hosting | Frankreich | Belgien | Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln, ergänzende Maßnahmen |
| Cloudflare | Content Delivery Network und Web Application Firewall | USA | USA/EU | Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln, Datenlokalisierung |
| Zendesk | Support-Ticketsystem | USA | EU/USA | verbindliche interne Datenschutzvorschriften, Standardvertragsklauseln |
| Omni | Auswertungen | USA | — | Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln, ergänzende Maßnahmen |
| Brevo GmbH | Kundenbetreuung und Wartung | Deutschland | Deutschland, Frankreich, Belgien | entfällt |
| Brevo CRM Solutions Limited | Kundenbetreuung und Wartung | Indien | Frankreich und Belgien | Standardvertragsklauseln und ergänzende Maßnahmen |
| Sendinblue Inc. | Kundenbetreuung und Wartung | USA | Frankreich und Belgien | Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln, ergänzende Maßnahmen |
| Sendinblue SAS | Kundenbetreuung und Wartung | Frankreich | Frankreich und Belgien | entfällt |
Zum Indien-Bezug: Die Daten werden nicht in Indien gespeichert. Die Server stehen in Frankreich und Belgien. Der Indien-Bezug entsteht durch Fernzugriffe der Konzerngesellschaft Brevo CRM Solutions Limited zu Zwecken der Kundenbetreuung und Wartung. Für Indien besteht kein Angemessenheitsbeschluss; die Übermittlung beruht ausschließlich auf Standardvertragsklauseln nebst ergänzenden Maßnahmen.
Nicht in Anspruch genommen werden die von Brevo als optional gekennzeichneten Zusatzdienste (SMS-Versand über Vonage, Telnyx, iBasis, Twilio und Sinch; Landing Pages über Convrrt; Integrationen über Integry; KI-Funktionen über OpenAI, Google Gemini, Anthropic und Langfuse). Sie werden nur bei aktiver Nutzung der jeweiligen Funktion eingeschaltet. Wird eine dieser Funktionen künftig genutzt, ist diese Anlage vorher zu ergänzen und den Kunden nach Ziffer 4.2 mitzuteilen.
Nicht als Unterauftragsverarbeiter geführt werden Google und Meta; siehe Ziffer 4.5.
Zum Drittlandtransfer allgemein. Der Auftragsverarbeiter stützt Übermittlungen in Drittländer auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework stützt er sich bewusst nicht allein, solange das Rechtsmittel C-703/25 P beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist. Für Indien besteht kein Angemessenheitsbeschluss; Übermittlungen dorthin können ausschließlich auf Standardvertragsklauseln beruhen.
Anlage C — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
C.1 Vertraulichkeit
| Maßnahme | Umsetzung |
|---|---|
| Zutrittskontrolle | Rechenzentren der eingesetzten Anbieter mit eigenen Zutrittskonzepten; kein eigener Serverraum |
| Zugangskontrolle | Anmeldung der Endnutzer über den Anmeldedienst von Google; keine eigenen Passwörter für Endnutzer; administrativer Zugang zur Serverumgebung nur über Schlüsselpaar-Authentifizierung |
| Mandantentrennung | Jede Kundentabelle ist mit einer Kontokennung versehen und durch Row-Level-Security der Datenbank geschützt — aktiviert und erzwungen, die Anwendungsrolle besitzt kein Umgehungsrecht. Die Anwendung greift ausschließlich über einen mandantengebundenen, im Fehlerfall sperrenden Kontext zu. Die Wirksamkeit wird je Mandantentabelle gegen eine echte Datenbank automatisiert geprüft |
| Zugriffskontrolle | Zugriff auf Produktivdaten nur für einen namentlich begrenzten Personenkreis; dokumentiertes Rollen- und Rechtekonzept |
| Verschlüsselung ruhender Daten | Zugriffsberechtigungen für Plattformen werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert; der Schlüssel liegt ausschließlich in der Laufzeitumgebung und nicht im Quellcode |
| Verschlüsselung bei der Übertragung | TLS für alle Verbindungen, einschließlich der Verbindungen zu den Plattformschnittstellen |
| Datenminimierung gegenüber dem KI-Dienst | An den KI-Dienst werden ausschließlich die für den Vorschlag benötigten abgeleiteten Inhalte übermittelt; Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale werden zuvor entfernt. Die Wirksamkeit ist durch automatisierte Tests abgesichert |
| Keine Zugangsdaten in Protokollen | Verbot von Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmalen in Protokollen, Quellcode und Tests; automatisierte Prüfung bei jeder Änderung |
C.2 Integrität
| Maßnahme | Umsetzung |
|---|---|
| Weitergabekontrolle | Schreibende Zugriffe auf Plattformen ausschließlich über den dafür vorgesehenen Veröffentlichungspfad und nur für freigegebene Vorgänge |
| Eingabekontrolle | Protokollierung jeder Veröffentlichung mit Zeitpunkt, auslösender Person, Feld sowie vorherigem und neuem Stand; für den Verantwortlichen einsehbar |
| Schutz vor Doppelausführung | Zustandsmodell mit eindeutigen Übergängen und Lesekontrolle statt blinder Wiederholung bei unklarem Ausgang |
| Schutz vor Zugriffen auf fremde Ziele | Zielkennungen ausschließlich aus der mandantengebundenen Zuordnung; Prüfung der Zugehörigkeit vor jedem Zugriff |
| Schutz beim Abruf fremder Websites | Prüfung auf unzulässige Zieladressen und Umleitungen beim Abruf der Kundenwebsite |
C.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit
| Maßnahme | Umsetzung |
|---|---|
| Datensicherung | Täglich ein automatisierter Momentabzug der Datenbank durch den Hostinganbieter; Vorhaltezeit sieben Tage; Speicherung innerhalb der Europäischen Union (Frankreich) |
| Wiederherstellung | Wiederherstellung aus dem Momentabzug über die Verwaltungsoberfläche des Hostinganbieters. Eine dokumentierte Wiederherstellungsprobe ist mindestens einmal jährlich vorgesehen; sie ist erstmals vor Aufnahme des entgeltlichen Betriebs durchzuführen |
| Überwachung und Alarmierung | Erreichbarkeitsüberwachung der Anwendung und Lebenszeichenprüfung der Hintergrunddienste mit Alarmierung an den Auftragsverarbeiter |
| Schutz vor Überlastung der Plattformschnittstellen | Taktung der Zugriffe und Zeitbegrenzung je Anfrage |
| Fehlertoleranz bei Mehrkanal-Veröffentlichung | Ein Fehlschlag auf einem Kanal beeinträchtigt die übrigen nicht |
C.4 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
| Maßnahme | Umsetzung |
|---|---|
| Automatisierte Prüfung bei jeder Änderung | Übersetzungs-, Test-, Geheimnis- und Invariantenprüfung als Pflichtprüfungen vor jeder Übernahme in den Hauptzweig |
| Zweitprüfung jeder Änderung | Jede Änderung durchläuft eine vom Erzeuger getrennte Zweitprüfung. Die Zweitprüfung erfolgt teilweise durch eine automatisierte Prüfinstanz; Änderungen an sicherheitsrelevanten Pfaden — Veröffentlichungspfad, Freigabelogik, Datenbankmigrationen, Ablaufsteuerung — sind einer automatisierten Freigabe entzogen und werden ausschließlich personenbetreut übernommen |
| Sicherheits- und Invariantenaudits | Regelmäßige Audits der Sicherheits- und Architekturinvarianten mit dokumentierten Befunden und Abarbeitungsnachweis |
| Löschkonzept | Automatisierter Lauf zur Löschung von Plattforminhalten nach 30 Tagen |
| Datenschutz-Folgenabschätzung | Für die Verarbeitung liegt eine Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO vor; sie wird bei wesentlichen Änderungen fortgeschrieben |
C.5 Auftragskontrolle
Weisungsbindung nach Ziffer 1.3, Auswahl und Prüfung der Unterauftragsverarbeiter nach Ziffer 4, Verpflichtung der eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit nach Ziffer 6.